Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung dieser AGB

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – auch künftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Lemongarden, Alt-Biesdorf 11, 12687 Berlin, gegenüber ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden: Kunde).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich; Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Kunden unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt oder, wenn Lemongarden in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt.

(3) Vertragspartner der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge sind ausschließlich Gewerbetreibende bzw. Unternehmer (§ 14 BGB). Der Kunde versichert mit Abschluss des Vertrages mit Lemongarden, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Lemongarden sind – auch bezüglich der Preisangaben, und auch, wenn Lemongarden eine Frist für die Hereingabe der Bestellung setzt – freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Soweit also nicht Lemongarden ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt, liegt in dem Auftrag bzw. der Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot. Dies liegt entweder in der Bestellung über den Webshop durch Betätigung des Klickbuttons „zahlungspflichtig bestellen“, in der Hereingabe eines Bestellformulars, einem Fax, E-Mail usw. Lemongarden kann die Bestellung auf schriftlichem Weg verlangen.

(3) Aufträge bzw. Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Annahme durch Lemongarden. Dies kann innerhalb von bis zu 7 Werktagen (Montag bis Freitag) durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung des Vertrages erfolgen.

(4) Angestellte oder freie Mitarbeiter von Lemongarden sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen, es sei denn, dass eine solche Person gegenüber dem Kunden ausdrücklich als berechtigt benannt wird.

(5) Technische und gestalterische, für den Kunden zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, sonstigen schriftlichen Unterlagen oder im Webshop von Lemongarden, sowie Modell-, Inhalts-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Dem Kunden entstehen bei zumutbaren und den Vertragszweck nicht gefährdenden Abweichungen keine Ansprüche.

§3 Besondere Leistungen: Gewichtsangaben

Gewichtsangaben sind Richtwerte aus den Rezepturen von Lemongarden. Da Lemongarden handwerklich mit frischen Lebensmitteln arbeitet, können Gewichtsangaben naturgemäß nach oben oder unten abweichen.

§4 Besondere Leistungen: Verpackung

(1) Der Kunde wählt die Art der Verpackung und Präsentation der bestellten Waren aus, soweit sie nicht von Lemongarden ausdrücklich als zwingend vorgegeben wird. Dafür fallen die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen zusätzlichen Gebühren an.

(2) Wählt der Kunde eine Einwegverpackung aus, verpflichtet er sich, die von Lemongarden gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sachgerecht zu entsorgen.

(3) Wählt der Kunde Verpackungsmaterialien aus, die Lemongarden wieder abholt, werden diese vom Kunden nach Maßgabe dieser AGB benannten Bedingungen mietweise übernommen.

§ 5 Besondere Leistungen: Miete/Leihe von Equipment

(1) Sämtliches dem Kunden überlassenes Equipment, soweit es sich nicht um Einwegverpackung handelt, steht und bleibt im alleinigen Eigentum von Lemongarden. Die Überlassung erfolgt nur mietweise.

(2) Sämtliche für die Überlassung von Equipment vereinbarten Entgelte werden nach Kalendertagen berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt als Mietbeginn der Tag der Übergabe an den Kunden. Vorbehaltlich der Vereinbarung einer Rückgabepflicht durch den Kunden am Sitz von Lemongarden oder einem anderen Ort, holt Lemongarden das Equipment innerhalb eines Zeitraums von drei Werktagen, beginnend mit dem Mietbeginn, beim Kunden wieder ab. Der Kunde sorgt für eine angemessene Lagerung in einem geschützten Umfeld (Wetter, Zugriff durch Unbefugte).

(3) Ermöglicht der Kunde Lemongarden innerhalb dieses Zeitraumes nicht die Abholung des Equipments oder gibt sie bei Vereinbarung einer Rückgabepflicht am Sitz von Lemongarden oder einem anderem Ort nicht innerhalb dieses Zeitraumes zurück, verlängert sich die Mietdauer kostenpflichtig zu den für die Miete vereinbarten Konditionen.

(4) Der Kunde hat das Equipment stets schonend und pfleglich und mit der gebotenen Vorsicht eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust hat der Kunde Lemongarden – vorbehaltlich weiterer Ansprüche von Lemongarden, die aus der Zerstörung der Beschädigung des Equipments resultieren – den Wiederbeschaffungswert des Equipments zu ersetzen, d.h. den Kaufpreis, den Lemongarden für eine Ersatzbeschaffung des Equipments aufbringen muss. Lemongarden gibt den Wiederbeschaffungswert in der Regel auf dem Lieferschein an, um dem Kunden die Risikoeinschätzung zu erleichtern. Ist der Wiederbeschaffungswert auf dem Lieferschein angegeben und vom Kunden unterzeichnet worden, gilt dieser Betrag im Einzelfall zwischen dem Kunden und Lemongarden als Schadensersatz vereinbart. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass Lemongarden kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(6) Nach der Rückgabe des Equipments behält sich Lemongarden eine Frist zur Untersuchung auf Beschädigung und Verlust von sieben Tagen vor, beginnend mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz von Lemongarden gelangt ist.

(7) Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Kunde für den fachgerechten Aufbau des Equipments verantwortlich und haftet für alle Schäden, die aus einem fehlerhaften Aufbau entstehen. Im Falle eines Aufbaus durch Lemongarden geht die Haftung nach erfolgtem Aufbau auf den Kunden über.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen vor Diebstahl und Vandalismus einzuhalten. Der Kunde haftet ab dem Überlassen der Miet-Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und solchen Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.

(9) Einen Kraftstoffverbrauch bei überlassenem Equipment hat der Kunde auszugleichen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, Lemongarden den Kraftstoffverbrauch aus und stellt die dabei entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung
Das Equipment darf vom Kunden nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb der vertraglichen Zeitdauer genutzt werden.

(10) Die Miet-Gegenstände werden dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich bei Lemongarden anzuzeigen und ihr in zumutbaren Rahmen Gelegenheit zur Reparatur, Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben bzw. nach ihrer Anweisung eine Reparatur durchzuführen oder durchführen zu lassen, soweit dies ihm zumutbar ist.

(11) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Lemongarden ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie Lemongarden verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

(12) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Lemongarden Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Lemongarden unzumutbaren Auswirkungen auf Feststellung und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

(13) Die verschuldensunabhängige Haftung von Lemongarden nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch für die Haftung von Lemongarden im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 6 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen, Kommissionskauf Konditionen

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise, solange sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet sind, und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Steuern. Alle Preise sind Euro-Preise. Etwaige Kosten der Überweisung/Zahlung trägt der Kunde.

(2) Der Zahlbetrag, jedenfalls der Nettobetrag, der sich aus der Bestellzusammenfassung bzw. Bestätigungsmail von Lemongarden ergibt, ist sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

Lemongarden ist berechtigt, Rechnungen auch per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse zu schicken.

(3) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Lemongarden für diese Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich.

(4) Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des Angebots des Kunden sind und/oder für Lemongarden bei Annahme des Angebots bzw. Durchführung der Leistung nicht bekannt waren und/oder vorhersehbar waren oder auf einem Wunsch des Kunden beruhen und deren nachträgliche Erforderlichkeit von Lemongarden nicht zu vertreten sind, sind gesondert zu vergüten.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges werden sofort auch alle übrigen (Rest-)Forderungen von Lemongarden gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung zur Zahlung fällig.

(6) Erhöhen sich die Preise, die Lemongarden dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zugrunde gelegt hat, kann Lemongarden unter Maßgabe dieser Bestimmung eine Anpassung verlangen:

(a) Lemongarden belegt die Preiserhöhung, also die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem erhöhten Preis;
(b) zwischen Vertragsschluss und Preiserhöhung ist ein Zeitraum von mehr als vier Monaten vergangen; und
(c) Lemongarden bietet dem Kunden zusammen mit dem Preiserhöhungsverlangen an, vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht binnen 10 Werktagen (Montag-Freitag) nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens den Rücktritt, wird der neue Preis wirksam.

(7) Dem Kunden stehen bei Bestellungen über den Webshop nur die unter dem Menüpunkt „Bezahlen“ angezeigten Zahlungsmöglichkeiten offen, wobei sich Lemongarden ausdrücklich vorbehält, eine vom Kunden im Vertragsangebot ausgewählte Zahlungsmethode abzulehnen. Mit Ausnahme des Zahlungsmodells auf Rechnung wird die Vergütung von Lemongarden mit Vertragsschluss fällig, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist.

(8) Bestellt der Kunde nicht über den Webshop, so gilt grundsätzlich die Zahlung als Vorkasse (Überweisung) als vereinbart, wobei die Vergütung von Lemongarden mit Vertragsschluss fällig wird, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist und ein Zahlungseingang bis zu drei Werktagen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen hat.

(9) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Zugang der Rechnung fällig.

(10) Lemongarden kann außerhalb der Fälle der „Unzeit“ jederzeit Vorkasse verlangen.

(11) Ein von Lemongarden nicht zu vertretener Untergang des Vertragsgegenstandes nach Gefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kunden unberührt.

(12) Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, wenn die der Bestellung zugrundeliegende Veranstaltung bzw. das Nutzungsvorhaben aus Gründen, die Lemongarden nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, mangelndem Besucherinteresse oder Ähnlichem erfolgt, sofern Lemongarden diese Gründe nicht zu vertreten hat.

(13) Die Lieferung der Getränke gegen Kommission ist zu folgenden Konditionen möglich: Die Abholung voller Kisten kostet einmalig 20 EUR für den Transport und 3 EUR pro Kiste. Kommissionskauf ist ab einem Warenwertumsatz von 200 EUR möglich und wenn mindestens 50% der Getränke verbraucht wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur unangebrochene (ungeöffnete und unbeschädigte) Kisten zurückgenommen werden können.

§ 7 Lieferung, Lieferort, Gefahrübergang, Teillieferungen

(1) Der Kunde unterstützt Lemongarden AG bei der Erfüllung der Leistungspflichten. Insbesondere hat er alle Informationen zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung (Lieferadresse, Anwesenheit für die Entgegennahme der Lieferung usw.) erforderlich sind. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Alle Genehmigungen, die für die Nutzung der bestellten Waren und des Equipments beim Kunden notwendig sind, sind vom Kunden eigenständig und auf eigene Kosten einzuholen (z.B. Gaststättenkonzession, GEMA, Brandschutzordnung usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Etwaige erforderliche Abnahmen hat der Kunde zu veranlassen. Die Kosten der Genehmigungen und der Abnahme trägt der Kunde.

(3) Aufstellungsorte und Transportwege auf dem Gelände des Kunden müssen für Aufstellung und Transport geeignet, eben, frei und ggf. beleuchtet sein.

(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Postanschrift.

(5) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware bzw. Übergabe an die Lieferperson auf den Kunden über, soweit kein Aufbau von Equipment oder soweit keine Betreuung / Serviceleistung vor Ort geschuldet ist. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. Zahlungsverzug oder Annahmeverzug) verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf ihn über. Die entstehenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung, Aufbewahrung usw. hat der Kunde zu tragen.

(6) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn Lemongarden die Bestellung an der zur Postanschrift zugeordneten Bordsteinkante bereitstellt, wenn

  • unter der angegebenen Postanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt der Kunde nicht erreichbar ist und eine Übergabe der Ware an ihn bzw. einen Vertreter nicht möglich ist,
  • eine Lieferung bis zum Kunden auch unter Aufbietung üblicher Anstrengungen nicht zumutbar ist (z.B. Lieferung in ein Hochhaus in hochgelegene Etagen beim Ausfall des Fahrstuhls, Lieferung in Bereiche, deren ungefährdetes Betreten nicht gesichert ist, wie z.B. Baustellen, dunkle Treppen usw.).

(7) Lemongarden kann Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung

  • auf Umstände des Kunden zurückzuführen ist (z.B. nacheinander erfolgte Bestellungen),
  • aufgrund der örtlichen Begebenheiten (z.B. enge Zufahrten) unabwendbar ist, aber die vollständige Bestellung dennoch rechtzeitig erfolgt (soweit die örtlichen Begebenheiten Lemongarden zuvor bekannt waren) bzw. die Vollständigkeit der Bestellung unverzüglich hergestellt wird (soweit die örtlichen Begebenheiten Lemongarden zuvor unbekannt waren),
  • aufgrund des Umfangs der Bestellung nur unter Aufbietung unverhältnismäßigen Aufwandes für Lemongarden ohne Teillieferung möglich wäre, aber die Vollständigkeit der Bestellung dennoch rechtzeitig erfolgt,
  • oder im Übrigen, soweit die Teillieferungen für den Kunden zumutbar sind.
    Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Dies gilt auch, wenn aus Sicht des Kunden eine Teillieferung nicht zumutbar ist, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

(8) Lemongarden kann die vereinbarten Leistungen, insbesondere vereinbarte Geräte oder Teile, ändern und durch andere, ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn Geräte nicht rechtzeitig geliefert aber durch andere vergleichbare und ebenso geeignete Geräte ersetzt werden können.

(9) Der Kunde hat jede Lieferung sogleich auf äußere Unversehrtheit zu prüfen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort beim Fahrer bzw. bei der Lieferperson anzumelden. Nachträglich reklamierte erkennbare Transportschäden können von Lemongarden nicht übernommen werden.

(10) Der Kunde hat die Ware demgemäß unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Versteckte später entdeckte Mängel sind innerhalb von 1 Tag nach Kenntnis anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

§ 8 Liefertermine, Lieferschwierigkeiten, Höhere Gewalt

(1) Angaben zu Liefer- oder Leistungszeitpunkten sind nur als annähernde Termine zu verstehen und keine Fixtermine. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine (Fixtermine) müssen ausdrücklich als verbindlich oder fix bezeichnet werden.

(2) Der Lieferant bemüht sich bei Vereinbarung einer fixen Lieferzeit, diese nach besten Kräften einzuhalten, ohne jedoch für die genaue Einhaltung zu haften. Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch bei Buffet und sonstigen Cateringveranstaltungen steht dem Lieferanten eine Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten bzw. die Annahme verweigern, wenn er darlegt, dass die Leistung durch die Verspätung für ihn insgesamt unbrauchbar geworden ist. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Zahlungsminderung ist bei Annahme der verspäteten Leistung ausgeschlossen.

(3) Für Lemongarden nicht vorhersehbare oder nicht planbare Hindernisse (Baustellen, Staus auf dem Weg zum Kunden) führen zu einer entsprechenden Verlängerung etwaiger Lieferfristen auf Risiko des Kunden.

(4) Lemongarden schuldet einen Zustellversuch bzw. einen Versuch der Lieferung. Zusätzliche Versuche bzw. Wartezeiten sind vom Kunden angemessen zu vergüten.

(5) Falls Lemongarden ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, weil zur Belieferung des Kunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, ist Lemongarden dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Lemongarden informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

(6) Solange Lemongarden (a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder (b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von Lemongarden (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist („höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung („Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Lemongarden teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit.

(7) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages führt, kann Lemongarden vom Kunden die angefallenen Kosten und die in Erwartung der Vertragserfüllung bis dahin erbrachten Leistungen ersetzt bzw. vergütet verlangen, soweit Lemongarden diese Leistungen nicht zumutbar anderweitig verwerten kann oder bösgläubig zu verwerten unterlässt.

(8) Beruft sich ein Dienstleister bzw. Subunternehmer gegenüber Lemongarden auf Höhere Gewalt und führt die im Subunternehmerverhältnis geschuldete Leistung aufgrund dieser Berufung nicht aus, so wird auch Lemongarden von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, soweit sie diese schuldet. Lemongarden wird sich um geeignete Ersatzleistungen bemühen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von Lemongarden gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von Lemongarden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Lemongarden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, und sichert sodann den Saldo.

(2) Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs und unter der Bedingung veräußert werden, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf Lemongarden übergeht. Der Kunde tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für alle von Lemongarden im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche bereits jetzt an Lemongarden ab. Der Kunde ist zur Einziehung der an Lemongarden abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung des Kunden kann jedoch widerrufen werden, falls der Kunde mit seinen Zahlungen an Lemongarden in Verzug gerät. In diesem Fall ist Lemongarden bevollmächtigt, im Namen des Kunden dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, Lemongarden zur Geltendmachung der Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer zu benennen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(3) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

(4) Eine Beeinträchtigung der Vorbehaltsware ist Lemongarden ebenso bekannt zu geben wie Zugriffe Dritter darauf. Erlischt die Weiterveräußerungsbefugnis, ist der Kunde auf Verlangen von Lemongarden verpflichtet, Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware zu erteilen und diese Ware auf Aufforderung Lemongarden hin herauszugeben. Zur Durchsetzung des Herausgabeanspruches ist Lemongarden berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware wegzunehmen. Des Weiteren ist Lemongarden berechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung seiner Ansprüche zu verwerten, sobald Lemongarden entweder vom Vertrag zurückgetreten oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind.

(5) Übersteigt der Wert aller Sicherungsrechte von Lemongarden den Wert der Ansprüche von Lemongarden gegen den Kunden um mehr als 20 %, so ist Lemongarden auf Verlangen des Kunden verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.

§ 10 Urheberrechte von Lemongarden

(1) Für alle von Lemongarden auf Kundenwunsch erstellten Veranstaltungskonzepte, Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen und Skizzen (Veranstaltungsunterlagen) gilt das Urheberrechtsgesetz als vereinbart auch dann, wenn einzelne Teile nicht kraft Gesetz geschützt sein sollten.

(2) Außerdem gelten diese Veranstaltungsunterlagen als „Vorlagen“ im Sinne der §§ 17, 18 UWG (soweit diese gesetzlichen Bestimmungen geändert werden sollten, gelten die entsprechenden Nachfolgebestimmungen).

(3) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung und Kosten die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch Lemongarden unter dem Vorbehalt einer zusätzlichen Vergütungspflicht.

(4) Wiederholte Nutzungen durch den Kunden ohne ebenso wiederholten Auftrag an Lemongarden lösen eine entsprechende Vergütungspflicht aus, sofern die Wiederholung nicht bereits Gegenstand des ersten Auftrages und/oder mit der bisherigen Vergütung bereits angemessen abgegolten ist.

§ 11 Kündigung durch Lemongarden / Stornierung durch den Kunden

(1) Kündigung durch die Lemongarden:

Lemongarden kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn

  • fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass Lemongarden dadurch ihren Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert. Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist Lemongarden eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);
  • sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals von Lemongarden nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können;
  • anzunehmen ist, dass sich die belieferte Veranstaltung, auf der Logos, Equipment oder Personal von Lemongarden präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht und/oder dabei Meinungen erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken;
  • der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit des von Lemongarden eingesetzten Personals (Lieferung, Service usw.) vor Ort dienen;
  • der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;
  • der Kunde für die Durchführung des Vertrages notwendige die Unterlagen und Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht an Lemongarden übermittelt, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich (z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege) sind und eine Bereitstellung an der Bordsteinkante (siehe § 9 Absatz 6) unmöglich ist oder mit Blick auf das Eigentum von Lemongarden nicht zumutbar ist;
  • die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen;
  • der Kunde behördliche Auflagen nicht erfüllt;
  • der Kunde technische Anlagen betreibt, die nicht zulässig sind und dadurch das Personal von Lemongarden gefährdet sein kann;
  • sich die zuständigen Behörden und Polizeien anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Vermieter die Überlassung aus diesem Grund nicht zumutbar ist; oder
  • eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt.

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für Lemongarden zumutbar ist.

In jedem Fall sind Lemongarden zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

(2) Stornierung durch den Kunden:

Soweit der Kunde aus einem Grund kündigt, zurücktritt bzw. storniert, den Lemongarden nicht zu vertreten hat, kann Lemongarden wahlweise die konkret entstandenen Kosten und Vergütungsansprüche geltend machen, oder ihre Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist:

Stornierungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Bestellwert.

Bestellwert Stornogebühren
0 € bis 500 € > 2 Werktage (Montag-Freitag)  vor der Lieferung: kostenlose Stornierung
< 2 Werktage (Montag-Freitag)  vor der Lieferung: 100% des Bestellwerts
ab 501 € bis 2.500 € > 7 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: kostenlose Stornierung
< 7 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: 50% des Bestellwerts
< 2 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: 100% des Bestellwerts
ab 2.500 € > 21 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: kostenlose Stornierung
< 20 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: 50% des Bestellwerts
< 7 Werktage (Montag-Freitag) vor der Lieferung: 85% des Bestellwerts
< 2 Werktage (Montag-Freitag)  vor der Lieferung: 100% des Bestellwerts

Eine kostenfreie bzw. gegen Zahlung einer Stornopauschale erfolgende Stornierung ist nicht möglich, soweit Lemongarden in Erwartung der Vertragserfüllung mit der Herstellung bzw. Produktion der Bestellung beginnt und diese auf kundenspezifischen Wunsch erfolgt.

In jedem Fall hat der Kunde die tatsächlich entstandenen (Storno-)Kosten bei Dritten zu erstatten bzw. zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Stornierung erfolgt, das disponierte bzw. gebuchte Personal bereits angereist ist bzw. Kosten für die Anreise, Übernachtung usw. bereits angefallen sind.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und unabhängig von den vorstehend genannten Pauschalen oder Kostentragungen ist der Kunde zur Übernahme aller Kosten verpflichtet, die durch vertragliche Verpflichtungen entstehen, welche aufgrund des Abschlusses des Vertrages und/oder auf Veranlassung des Kunden von Lemongarden gegenüber Dritten eingegangen wurden und von Lemongarden redlicher Weise ausgehen durfte, dass die Kosten bzw. Veranlassung zur Vertragsdurchführung geboten sind.

§ 12 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

(1) Lemongarden leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

(2) Bei Rechtsmängeln leistet Lemongarden zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft Lemongarden nach ihrer Wahl dem Kunden eine rechtlich zulässige Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.

(3) Lemongarden leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt Lemongarden nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Sache oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Lemongarden dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(4) Lemongarden ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

(5) Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

(6) Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Lemongarden kann nach Ablauf einer gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf Lemongarden über.

(7) Erbringt Lemongarden Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann Lemongarden hierfür Vergütung entsprechend seiner üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel gar nicht bestanden hat oder für den Kunden erkennbar nicht Lemongarden zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand für Lemongarden, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(8) Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Lemongarden kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Lemongarden schriftlich gerügt und ihr eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.

(9) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Ware; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber Lemongarden.

(10) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lemongarden, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Haftung durch Lemongarden

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Lemongarden auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Lemongarden.

(2) Lemongarden haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Außerdem gelten die Haftungsbeschränkungen nicht von Lemongarden oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

§ 14 Freistellungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde stellt Lemongarden und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter (z.B. Schäden durch Lieferschwierigkeiten, Schäden durch fehlerhafte Vorgaben des Kunden usw.), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend gemacht werden, frei, soweit Lemongarden oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Schaden nicht selbst verursacht haben.

(2) Die Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, soweit die der Freistellungsverpflichtung unterfallenden Ansprüche erst danach bekannt werden, entstehen oder geltend gemacht werden.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung, Sonstiges

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Einwilligung durch Lemongarden abzutreten oder zu übertragen.

(4) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von Lemongarden vereinbart.

(5) Gerichtsstand für alle Ansprüche ist ebenfalls der Firmensitz von Lemongarden. Lemongarden ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.

(6) Es findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss internationaler Bestimmungen, wie dem UN-Kaufrecht (CISG).

(7) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: Januar 2020

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